Datenschutz – Abmahnung – Behebung

Liebe Kunden,

nach dem Urteil des LG München vom 20.01.2022 ist es datenschutzwiedrig, wenn Google Fonts ohne Einstimmung verwendet werden.

Der Originaltext:
Die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Internetseite (hier: Google Fonts) ist ohne Einwilligung der Besucher datenschutzwidrig. Websitebetreiber schulden Unterlassung und Schadensersatz (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Dies ist leider auf sehr vielen Webseiten / Plattformen den Fall.

Wenn Sie sich nicht sicher sind – schreiben Sie uns.

Lieben Gruß
Sandik-IT

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