Datenschutz – Abmahnung – Behebung
Liebe Kunden, nach dem Urteil des LG München vom 20.01.2022 ist es datenschutzwiedrig, wenn Google Fonts ohne Einstimmung verwendet werden. Der Originaltext:Die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Internetseite (hier: Google Fonts) ist ohne Einwilligung der Besucher datenschutzwidrig. Websitebetreiber schulden Unterlassung und Schadensersatz (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Dies ist leider…