Liebe Kunden,
nach dem Urteil des LG München vom 20.01.2022 ist es datenschutzwiedrig, wenn Google Fonts ohne Einstimmung verwendet werden.
Der Originaltext:
Die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Internetseite (hier: Google Fonts) ist ohne Einwilligung der Besucher datenschutzwidrig. Websitebetreiber schulden Unterlassung und Schadensersatz (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).
Dies ist leider auf sehr vielen Webseiten / Plattformen den Fall.
Wenn Sie sich nicht sicher sind – schreiben Sie uns.
Lieben Gruß
Sandik-IT